1. Muss ich meinen bisherigen Energieanbieter kündigen?
Nein, beim Energieanbieterwechsel sollte im Regelfall der neue Energieanbieter mit der Kündigung des bisherigen Anbieters beauftragt werden. Dieser wird sich schnell mit dem aktuellen Versorger in Verbindung setzen und den Vertrag dort kündigen. Eine eigene Kündigung ist somit nicht notwendig.
2. Sonderkündigung bei Energiepreiserhöhung?
Ja, bei einer Energiepreiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann und sollte eine eigene Kündigung an den derzeitigen Anbieter erfolgen. In dem Auftrag an den neuen Energieanbieter sollte auf jeden Fall vermerkt werden, dass der bisherige Versorger selber gekündigt wurde.
3. Wann sollte ich besser selber kündigen?
Zum einen bei einer Energiepreiserhöhung, zum anderen aber auch bei kurzen Kündigungsfristen. Der neue Anbieter benötigt in der Regel 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit. Sollte eine kurze Kündigungsfrist vorliegen von wenigen Wochen, sollte eine eigene Kündigung an den bisherigen Anbieter gesendet werden.
4. Was mache ich bei einem Neueinzug oder Umzug?
Bei einem Umzug kann man sich bereits 2 - 4 Wochen vorher einen neuen Energieanbieter raussuchen und diesen mit der Energiebelieferung beauftragen. Sollte es im Vorfeld nicht möglich sein, kann dies auch nach Einzug geschehen, da man ein zweiwöchiges Kündigungsrecht hat.
5. Was passiert, wenn ich umziehe und meinen Energieanbieter nicht wechseln möchte?
Wenn es sich um einen Umzug innerhalb des Ortes handelt und die Belieferung weiterhin durch den aktuellen Versorger bestehen bleiben soll, ist dieser rechtzeitig hierüber zu informieren. Es empfiehlt sich einen Zeitraum von 4 - 6 Wochen vorher zu wählen.
6. Kann es passieren, dass ich ohne Energieversorgung da stehe?
Nein, der Grundversorger (auch örtlicher Netzbetreiber) genannt, ist gesetzlich zur Belieferung verpflichtet. Der Wechsel des Energieanbieters erfordert keine technischen Änderungen. Es handelt sich nur um einen Wechsel des Belieferungsvertrages. Die Energieversorgung ist zu jeder Zeit gewährleistet.
7. Wer ist für den Zähler und die Technik zuständig?
Der örtliche Netzbetreiber ist auch weiterhin für den Zähler zuständig. Dieser übernimmt auch nach Wechsel des Energieanbieters evtl. Wartungsarbeiten oder behebt technische Störungen. Auch der Zähler wird einmal im Jahr, wie bisher, durch den örtlichen Netzbetreiber abgelesen.
1. Wer ist MSB Energie?
Wir sind kein Energieversorger und auch kein Energielieferant. Unsere Aufgabe als Energiesparberater ist die Vermittlung von Energieanbietern. Das Ziel der Tätigkeit ist es, alternative Energieanbieter zu finden und zu vermitteln, die Ihre Energiebelieferung für Strom und Gas zu günstigen Konditionen übernehmen.
2. Wer ist steht hinter MSB Energie?
MSB Energie ist eine Dienstleistung von MSB - Ihr MaklerService, Inh. Adnan-J. Baltali. Das Unternehmen wurde Anfang 2012 gegründet und ist in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig. Im Rahmen der ganzheitlichen Beratung, wurde der Bereich MSB Energie zur Vermittlung von Strom- und Gasanbietern eingeführt.
3 Klarstellung!
Wir sind keine Mitarbeiter des örtlichen Grundversorgers oder der Verbraucherzentrale und arbeiten auch nicht in dessen Auftrag. Bei den angebotenen Energieanbietern handelt es sich nicht um Kooperationspartner des örtlichen Grundversorgers. Wir handeln im eigenen Auftrag und sind ein unabhängiger Berater und Vermittler. Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Energieanbietern oder deren Muttergesellschaften. Die Interessen des Kunden und eine bedarfsgerechte Vermittlung stehen im Vordergrund.